Sie haben wertvolle Informationen für uns über einen geplanten Immobilien- oder Grundstücksverkauf?
Bei einem erfolgreichen Abschluss durch Heringhaus Immobilien erhalten Sie 10% der an Heringhaus Immobilien bezahlten Provision als Tipp-Geber Provision.
Der Anspruch auf eine Tipp-Geber Provision wird unter der Bedingung erworben, daß Heringhaus Immobilien durch das Geschäft einen Provisionsanspruch erworben und der Kunde die Maklerprovsion tatsächlich an uns bezahlt hat.
Sind die vom Tipp-Geber benannten Objekte oder Personen bei Heringhaus Immobilien bereits bekannt, entfällt für den Tipp-Geber der Anspruch auf die Tipp-Geber Provision.
Der Tipp-Geber übernimmt, ohne Verpflichtungen, die Aufgabe für den Immobilienmakler Erstkontakte zu Auftraggebern im Rahmen der DSGVO und des BDSG herzustellen. Auf das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung wurde der Tipp-Geber hingewiesen.
Kundenberatung und Vertragsabschlüsse sowie sämtliche Tätigkeiten nach §34c GewO obliegen ausschließlich dem Immobilienmakler.